Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maklerauftrag
Aufgabe des Auftragnehmers (nachfolgend AN genannt) ist der Nachweis von Kaufinteressenten, bzw. die Vermittlung eines Kaufabschlusses über das Auftragsobjekt des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt).
AUFTRAGSDAUER
Der Auftrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und endet 6 Monate später. Vor und nach Ablauf des Vertrages kann dieser individuell verlängert werden, eine individuelle Verlängerung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Kündigung bis spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängert sich der Auftrag zum Ablauf automatisch um weitere 3 Monate.
RECHTE & PFLICHTEN AN
· Der Makler darf weitere Makler zur Auftragsdurchführung beauftragen, bzw. einschalten, wenn dem AG dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen.
· Der Makler ist verpflichtet, den ihm erteilten Alleinauftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenen Abschlussmöglichkeiten zu bearbeiten.
· Der Makler ist verpflichtet, jedes Kaufangebot an den AG zu übermitteln.
· Der Makler behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich.
· Der Makler hat die Berechti gung, auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu werden.
· Der Makler hat die uneingeschränkte Erlaubnis, Details und Informationen zum Vertragsobjekt an etwaige Interessenten zu übergeben/auszuhändigen.
· Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
RECHTE & PFLICHTEN AG
· Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler/Vermittler zu beauftragen.
· Der AG übergibt dem AN alle erforderlichen Unterlagen und Informationen.
· Der AG leitet an ihn herangetragene Interessenten an den AN weiter. Er veranlasst selbst keinerlei Vermarktungsaktivitäten, der eigene Verkauf ohne Hinzuziehung des Maklers ist während der Vertragslaufzeit nicht gestattet.
· Der AG macht dem AN gegenüber nur richtige und vollständige Angaben zum Vertragsobjekt.
· Der AG, der Unterzeichner, haftet allein und gesamtschuldnerisch auch für weitere Eigentümer oder Miteigentümer, die hier im Vertrag nicht auftreten, oder dem Makler verschwiegen wurden.
KÜNDIGUNGSRECHT
Kündigungsrecht Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Jede Partei hat aus wichtigem Grund das Recht, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dieses gilt insbesondere bei Verletzung der Tätigkeitspflicht durch den AN & AG.
SCHADENSERSATZ BEI RÜCKTRITT DES EIGENTÜMERS
Sollte der Eigentümer nach Abschluss des Maklervertrages, ohne wichtigen Grund vom Verkaufswunsch zurücktreten, die Immobilie privat veräußern oder sich anderweitig entscheiden, die Immobilie nicht mehr über den Makler zu verkaufen, so verpflichtet er sich, dem Makler für die bereits entstandenen Kosten und Aufwendungen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Diese Regelung gilt, sofern der Eigentümer den Rücktritt zu vertreten hat und der Makler in dieser Zeit bereits in Vorleistung getreten ist.
VOLLMACHT
Der AG erteilt dem AN die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakte, ebenso die Einsicht in alle behördlichen Unterlagen, die sich auf das Vertragsobjekt beziehen. Ebenso darf der AN das Objekt in allen Medien uneingeschränkt veröffentlichen.
ENERGIEAUSWEIS
Nach neuer gesetzlicher Bestimmung ist der AG verpflichtet, dem AN einen gültigen Energieausweis auszuhändigen.
MAKLERHONORAR
Die zu entrichtende Provision zahlen der Verkäufer und der Käufer zu jeweils gleichen Teilen. Diese beträgt 7,14% des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Zum Kaufpreis gehören ebenso übernommene Ausstattungen und Inventar. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages. Als Kaufvertrag gilt jeder Vertrag, mit welchem der wirtschaftliche Zweck erfüllt wird (z.B. Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder die Einräumung eines Erbbaurechts). Die Provision ist auch dann fällig, wenn nach Ablauf des Vertrags Zeitraumes, aber aufgrund der Maklertätigkeit, ein Kaufvertrag zustande kommt. Hierzu übergibt der AN dem AG eine Kundenschutz Liste bei Vertragsablauf. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit dem Abschluss des Hauptvertrages beim Notar. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung des Hauptvertrages berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Der Anspruch auf Zahlung der Provision bleibt in voller Höhe bestehen.
NEBENABREDEN
Neben diesem Vertrag gibt es keine mdl. Nebenabreden. Änderungen, Anpassungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Absprachen sind unwirksam.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
PFLICHTEN GWG
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Makler die erforder- lichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
SCHRIFTLICHE EINWILLIGUNG GEMÄSS DATENSCHUTZ
Der Auftragnehmer versichert Ihnen, dass keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Mobiltelefonnummer und E-Mailadresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, an Dritte außerhalb unserer zur Bearbeitung des Auftrages nötigen Prozesse erfolgt und wir die Richtlinien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) befolgen. Bitte beachten Sie, dass wir einem sofortigen Löschungswunsch Ihrer Daten nur dann Folge leisten können, wenn keine anderen berechtigten Gründe zur Speicherung vorliegen (Nachweispflicht, Geldwäschegesetz, gesetzliche Aufbewahrungspflichten).
Impressum
Maklerauftrag
Aufgabe des Auftragnehmers (nachfolgend AN genannt) ist der Nachweis von Kaufinteressenten, bzw. die Vermittlung eines Kaufabschlusses über das Auftragsobjekt des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt).
AUFTRAGSDAUER
Der Auftrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und endet 6 Monate später. Vor und nach Ablauf des Vertrages kann dieser individuell verlängert werden, eine individuelle Verlängerung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Kündigung bis spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängert sich der Auftrag zum Ablauf automatisch um weitere 3 Monate.
RECHTE & PFLICHTEN AN
· Der Makler darf weitere Makler zur Auftragsdurchführung beauftragen, bzw. einschalten, wenn dem AG dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen.
· Der Makler ist verpflichtet, den ihm erteilten Alleinauftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenen Abschlussmöglichkeiten zu bearbeiten.
· Der Makler ist verpflichtet, jedes Kaufangebot an den AG zu übermitteln.
· Der Makler behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich.
· Der Makler hat die Berechti gung, auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu werden.
· Der Makler hat die uneingeschränkte Erlaubnis, Details und Informationen zum Vertragsobjekt an etwaige Interessenten zu übergeben/auszuhändigen.
· Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
RECHTE & PFLICHTEN AG
· Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler/Vermittler zu beauftragen.
· Der AG übergibt dem AN alle erforderlichen Unterlagen und Informationen.
· Der AG leitet an ihn herangetragene Interessenten an den AN weiter. Er veranlasst selbst keinerlei Vermarktungsaktivitäten, der eigene Verkauf ohne Hinzuziehung des Maklers ist während der Vertragslaufzeit nicht gestattet.
· Der AG macht dem AN gegenüber nur richtige und vollständige Angaben zum Vertragsobjekt.
· Der AG, der Unterzeichner, haftet allein und gesamtschuldnerisch auch für weitere Eigentümer oder Miteigentümer, die hier im Vertrag nicht auftreten, oder dem Makler verschwiegen wurden.
KÜNDIGUNGSRECHT
Kündigungsrecht Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Jede Partei hat aus wichtigem Grund das Recht, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dieses gilt insbesondere bei Verletzung der Tätigkeitspflicht durch den AN & AG.
SCHADENSERSATZ BEI RÜCKTRITT DES EIGENTÜMERS
Sollte der Eigentümer nach Abschluss des Maklervertrages, ohne wichtigen Grund vom Verkaufswunsch zurücktreten, die Immobilie privat veräußern oder sich anderweitig entscheiden, die Immobilie nicht mehr über den Makler zu verkaufen, so verpflichtet er sich, dem Makler für die bereits entstandenen Kosten und Aufwendungen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Diese Regelung gilt, sofern der Eigentümer den Rücktritt zu vertreten hat und der Makler in dieser Zeit bereits in Vorleistung getreten ist.
VOLLMACHT
Der AG erteilt dem AN die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakte, ebenso die Einsicht in alle behördlichen Unterlagen, die sich auf das Vertragsobjekt beziehen. Ebenso darf der AN das Objekt in allen Medien uneingeschränkt veröffentlichen.
ENERGIEAUSWEIS
Nach neuer gesetzlicher Bestimmung ist der AG verpflichtet, dem AN einen gültigen Energieausweis auszuhändigen.
MAKLERHONORAR
Die zu entrichtende Provision zahlen der Verkäufer und der Käufer zu jeweils gleichen Teilen. Diese beträgt 7,14% des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Zum Kaufpreis gehören ebenso übernommene Ausstattungen und Inventar. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages. Als Kaufvertrag gilt jeder Vertrag, mit welchem der wirtschaftliche Zweck erfüllt wird (z.B. Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder die Einräumung eines Erbbaurechts). Die Provision ist auch dann fällig, wenn nach Ablauf des Vertrags Zeitraumes, aber aufgrund der Maklertätigkeit, ein Kaufvertrag zustande kommt. Hierzu übergibt der AN dem AG eine Kundenschutz Liste bei Vertragsablauf. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit dem Abschluss des Hauptvertrages beim Notar. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung des Hauptvertrages berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Der Anspruch auf Zahlung der Provision bleibt in voller Höhe bestehen.
NEBENABREDEN
Neben diesem Vertrag gibt es keine mdl. Nebenabreden. Änderungen, Anpassungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Absprachen sind unwirksam.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
PFLICHTEN GWG
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Makler die erforder- lichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
SCHRIFTLICHE EINWILLIGUNG GEMÄSS DATENSCHUTZ
Der Auftragnehmer versichert Ihnen, dass keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Mobiltelefonnummer und E-Mailadresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, an Dritte außerhalb unserer zur Bearbeitung des Auftrages nötigen Prozesse erfolgt und wir die Richtlinien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) befolgen. Bitte beachten Sie, dass wir einem sofortigen Löschungswunsch Ihrer Daten nur dann Folge leisten können, wenn keine anderen berechtigten Gründe zur Speicherung vorliegen (Nachweispflicht, Geldwäschegesetz, gesetzliche Aufbewahrungspflichten).